- Feuerversicherung
- bietet Versicherungsschutz für Schäden durch ⇡ Brand, ⇡ Blitzschlag, ⇡ Explosion und durch Anprall oder Absturz eines (bemannten) Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung und durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen infolge eines dieser Ereignisse. Mit der F. ist grundsätzlich auch ein weit reichender Schutz gegen Regressansprüche von Versicherern aus § 67 VVG oder entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen verbunden (⇡ Regressverzicht der Feuerversicherer). Die einzelnen Gefahren werden in den Versicherungsbedingungen z.T. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch in versicherungsspezifischer Weise definiert.- Abgesehen von Ausschlüssen, die einzelne versicherte Gefahren betreffen, sind generell nicht versichert: Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie und Schäden, die der Versicherungsnehmer (oder sein Repräsentant) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.- 2. Gegenstand der F. sind entweder Sachen (z.B. Gebäude, Maschinen, Vorräte, Hausrat) oder Erträge aus der Nutzung von Sachen. In diesem Sinn werden ⇡ Feuer-Sachversicherungen und ⇡ Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen unterschieden, die in der Praxis i.d.R. als rechtlich selbstständige Verträge unabhängig voneinander abgeschlossen und abgewickelt werden.
Lexikon der Economics. 2013.